December 3, 2020

WELCHE RECHTE NEBEN DEM URHEBERRECHT ANFALLEN KÖNNTEN

Leider verbreitet sich bei vielen Kunden der Irrglaube, dass mit dem Kauf einer Lizenz bei einer Bildagentur, alle Rechte für eine kommerzielle Verwendung geklärt sind und eine weitere Rechteklärung nicht notwendig ist. Abhängig vom Motiv sind sehr oft weitere Bildrechte zu beachten und vor Allem bei Werbung sind weitere Genehmigungen unter Umständen notwendig.

Welche Rechte neben dem Urheberrecht anfallen könnten und wo wir als deine Bildeinkäufer genauer hinsehen

Leider verbreitet sich bei vielen Kunden der Irrglaube, dass mit dem Kauf einer Lizenz bei einer Bildagentur, alle Rechte für eine kommerzielle Verwendung geklärt sind und eine weitere Rechteklärung nicht notwendig ist. Abhängig vom Motiv sind sehr oft weitere Bildrechte zu beachten und  vor Allem bei Werbung sind weitere  Genehmigungen unter Umständen notwendig.


Worauf du als Bildeinkäufer achten solltest :


1.  Recht am eigenen Bild - Modelrelease ?


Sind Models erkennbar, so sollte immer eine Model-Freigabe vorhanden sein. Vielfach herrscht der Irrglaube, bei Aufnahmen von Menschenmassen gäbe es kein Recht am eigenen Bild einzelner erkennbarer Personen.  Kommerzielle Bildagenturen achten zwar ganz gut auf die Hinterlegung der Model-Freigaben, zumindest der im Fokus stehenden Models. Achten Sie jedoch auch auf Personen im Hintergrund!

Vorsicht ist bei Gratis-Bildarchiven geboten. Oft sucht man hier vergeblich nach einer Model-Freigabe oder einer Info dazu und das kann teuer werden.


ARTBUYER : Als dein Bildeinkäufer achten wir bei jeder Lizenzierung darauf, welche Freigaben vorliegen



2. Eigentumsrechte, Privatgrund


Die häufigsten Fehler bei den Bildagenturen schleichen sich vor Allem bei den Eigentumsrechten ein, da in den unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Gesetze gelten. Der Grundstückseigentümer sollte immer ausdrücklich und schriftlich zustimmen, mit der sogenannten "Property-Freigabe".

Dieses Recht steht nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern und Pächtern zu - daher sollten Aufnahmen in Innenräumen immer auch eine Freigabe vorliegen haben. Vorsicht : Die Erlaubnis zum Betreten eines Grundstückes beinhaltet nicht automatisch die Erlaubnis zum Fotografieren wobei bei öffentlichen Grundstücken wie zB Parkanlagen eine stillschweigende Zustimmung fotografieren zu dürfen, auszugehen sein wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die gemachten Aufnahmen auch gewerblich genützt werden dürfen. Der in seinem Hausrecht verletzte Eigentümer kann im worst-case die Unterlassung jeder Nutzung verlangen, und sollte daher, konservativ gesehen, immer geklärt werden.


ARTBUYER : Als dein Bildeinkäufer achten wir immer auf die Inhalte und Orte und weisen dich auf potentielle Stolpersteine hin. Mit vielen Magistraten, Eigentümern pflegen wir seit Jahren gute Beziehungen und klären deine Kampagne ab. Darunter das Prater, Burghauptmannschaft, MQ, Stadtgärten oder Kulturabteilung der Stadt Wien.

3. Werke der bildenden Kunst


Komplizierter kann es bei Kunstwerken im öffentlichen Raum werden, wobei hier bei "bleibenden" Werken wie Monumenten und Statuen in Österreich die Freiheit des Straßenbildes greifen könnte. Schwieriger ist es bei Kunstwerken die evtl. nur vorübergehend aufgestellt sind bis hin zu Street-Art wie Murals & Paste-Ups.  Jedoch auch Museen und Kollektionen können Ihre eigenen Ansprüche geltend machen. Als nicht ganz einfach gelten hier zum Beispiel die Royal Collection der britischen Königsfamilie oder Boston Museum of Fine arts.

ARTBUYER : Als dein Bildeinkäufer, versuchen wir alle nötigen Drittrechte zu klären. Du hast eine kreative Idee, bist dir aber wegen der rechtlichen Umsetzung nicht sicher? Lass uns die Umsetzung versuchen!

4. Marken- und Designrecht


Vor Allem bei Straßen- und Objektabbildungen sollten man darauf verzichten geschützte Marken, Logos als auch Designs abzubilden. Oft reicht es nicht, nur das Logo auf einem Smartphone zu stempeln. Auch das gesamte Design , wie Home-Button oder die Form der Handy-Kamera könnte geschützt sein. Eine Klärung mit den Rechteinhabern ist sehr oft schwierig, deshalb verlangen große Agenturen zB eine komplette Bereinigung aller abgebildeten elektronischer Geräte.


ARTBUYER : Als dein Bildeinkäufer sichten wir jedes lizenzierte Bild bei 100% Ansicht und weisen dich auf verdächtige Designrechte hin.


5. Deine Nutzung & sensitive Content


Wichtig ist auch zu wissen, ob der geplante Einsatz in Werbung überhaupt mit dem gewünschten Stockbild umsetzbar ist. Das Bewerben von Pharma-Produkten, Tabak, Alkohol, jedoch auch sensible Produkte wie Erotik-Spielzeug, kann von einer Bildagentur untersagt sein. Auch religiöse oder politische Inhalte werden von einigen Bildagenturen nicht gestattet und es Bedarf einer Freigabe des Fotografen.

ARTBUYER : Geh auf Nummer sicher! Hast du Bedenken wegen einer Kampagne, ist es besser auf Nummer sicher zu gehen. Wir prüfen dein Layout und sehen nach ob die Nutzung mit den Bedingungen der Bildagentur vereinbar ist.



Wir lizenzieren Bilder von beinah allen großen und kleinen Bildagenturen, egal ob für Werbeprojekte oder Redaktionen,  und unterstützen Kunden bei der Umsetzung der geplanten Kampagnen.