December 3, 2020

Was man mit Stockfotos nicht machen sollte

Einmal kaufen, danach frei nützen. Das wird von vielen Bildagenturen suggeriert. Erst beim Blick in die langatmigen Lizenzverträge der Bildagenturen bekommt man ein Gefühl dafür, was verboten ist. Wir haben für euch die zehn typischen "No-Gos" zusammengefasst.

Dass man Stockfotos nicht mit Pornografie oder rechtsextremen Ansichten in Verbindung bringen sollte, sagt einem hoffentlich der Menschenverstand. Doch wie verhält es sich mit Nutzungen, die möglicherweise im Graubereich liegen? Was in diese Grauzone fällt, ist von Agentur zu Agentur verschieden und ist oft auch abhängig davon, ob ein Model abgebildet ist oder nicht. Die folgende Auflistung hat daher Hinweis-Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtlich verbindlich sind natürlich immer die Lizenzbedingungen der Agentur selbst.

1. EROTIK/PORNOGRAFIE

Am Cover von einem Porno-Heftchen? Auf der Verpackung von einem Gleitmittel oder auf der Werbung für einen Escort-Service ? Ein NoGo in der Stockbildbranche. Doch oft sind die Grenzen zwischen Pornografie, Erotik und Kunst fließend. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich dies vor dem Kauf mit dem Anbieter abzuklären.

2. ILLEGALE PUBLIKATIONEN

Gemeint ist jede Nutzung, die ein Bild in Zusammenhang mit illegalen Dingen bringt. Dazu zählt Rassismus, Sexismus, Intoleranz gegenüber Religionen oder sexuellen Orientierungen, Volksverhetzung, oder anderen Nutzungen die allgemein das Grundgesetz verbietet.

3. DIFFAMIERUNG

Gemeint ist , eine Beleidigung des Models durch eine unpassende Bildmontage oder durch das Zusammenspiel von Bild und Text wie zum Beispiel : "Sexy, aber dumm wie Stroh" sind zum Schutz des Models untersagt.

4. MEINUNGSAUSSAGEN

Es ist untersagt das Model im Bild so darzustellen, als würde es eine Meinung äußern. Das trifft besonders dann zu, wenn es um moralische, religiöse, gesundheitliche oder politische Aussagen geht. Zum Beispiel : "Ich bin gegen Abtreibung weil ... "

5. SENSIBLE INHALTE

Eine Bildnutzung in Zusammenhang mit Themen wie Alkohol, Drogen, Pharma, Tabakwaren, Monatshygiene, Geburtenkontrolle und Religion ist oft nur durch den Kauf von erweiterten Lizenzen möglich. Gerade bei Agenturen aus Ländern mit strengeren Sitten, sollte man genauer hinsehen.

6. TEIL EINES LOGOS

In der Regel ist die Nutzung eines Stockfotos in Logos, Trademarks oder Wort-Bild-Marken untersagt. Es gibt natürlich die Möglichkeit, dies durch Outbuys bzw. Absprache mit dem Fotografen zu realisieren, ist jedoch oft mit höheren Kosten verbunden.

7. PRODUKTE ZUM WIEDERVERKAUF

Zwar ist eine Erweiterung bei fast allen Bildagenturen möglich, die Standard-Lizenz untersagt es jedoch die Werke auf Produkte zum Wiederverkauf zu drucken. Darunter fallen Produkte wie T-Shirts, Tassen, Poster, Postkarten, etc. jedoch auch digitale Templates wie zum Beispiel ein vorgefertigter Folder oder Webpage.

8. PLAGIATE

Das kopieren eines Bildkonzeptes, das Nachmalen oder Nachfotografieren eines Werkes kann vor Gericht als Plagiat und damit als Verletzung des Urheberrechts durchgehen, selbst wenn man dadurch ein eigenes Werk erschaffen hat. Wo die Grenzen hier liegen, hängt ganz vom Bild und am Ende auch vom Richter ab.

8. WEITERGABE

Ob und an wieviele User man das Werk weiter gibt bzw. im Intranet oder DAM-Lösung zugänglich machen darf, hängt ganz von Agentur und Lizenzart ab. Hier ist es sinnvoll sich mit dem Unterschied zwischen Einzelplatzlizenz und Mehrplatzlizenz der jeweiligen Bildagentur zu befassen. ( Wir als Artbuyer lizenzieren ausschließlich Mehrplatzlizenzen )

8. MEHRERE KUNDEN

Beim Lizenzkauf erwirbt man nicht das Foto selbst, sondern nur das sogenannte Nutzungsrecht des Künstlers für einen Lizenznehmer, das gilt auch bei RF-Bildern. Somit darf die Werbeagentur das Bild für einen Kunden kaufen, jedoch nicht zusätzlich für einen anderen Werbekunden nutzen. In dem Fall muss eine weitere Lizenz erworben werden.

Zusammenfassend kann man sich als Regel merken : Wenn sich eine Nutzung des Bildes auf das Model, die Bildagentur oder den Fotografen negativ auswirken könnte, egal ob moralisch, persönlich oder finanziell - sollte dies immer vorher mit der Bildagentur bzw. uns als deinem ArtBuyer abgeklärt werden um hier alle notwendigen Freigaben einzuholen.

Alles zu dem Lizenzierungsservice von ArtBuyer findest du HIER

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