December 3, 2020

ArtBuyer und die Kunst

Wir alle kennen es: das berühmte Bild, auf dem Mozart seinen roten Rock trägt und sich mit seinem leeren Blick dem Betrachter zuwendet? Das Mozart-Porträt, welches unzählige Bücher, Souvenirs, Postkarten und die alte 5000-Schilling Note bebilderte, ist leicht wiederzuerkennen, und nicht zuletzt deshalb in der Österreichischen Werbewelt ein beliebtes Motiv. Wiener Festwochen, Audi, Wüstenrot - die Liste der Brands, die mit dem Abbild von "unserem" Wolferl bereits geworben haben, ist lang. Auch bei uns ist dieses Bild schon oft über den digitalen Ladentisch gegangen.

Wir alle kennen es:  das berühmte Bild, auf dem Mozart seinen roten Rock trägt und sich mit seinem leeren Blick dem Betrachter zuwendet? Das Mozart-Porträt, welches unzählige Bücher, Souvenirs, Postkarten und die alte 5000-Schilling Note bebilderte, ist leicht wiederzuerkennen, und nicht zuletzt deshalb in der Österreichischen Werbewelt ein beliebtes Motiv. Wiener Festwochen, Audi, Wüstenrot - die Liste der Brands, die mit dem Abbild von "unserem" Wolferl bereits geworben haben, ist lang. Auch bei uns ist dieses Bild schon oft über den digitalen Ladentisch gegangen.
Aber ist er es wirklich, der Wolferl? Anscheinend hat die Künstlerin Barbara Krafft ihr Model nie persönlich getroffen. Schließlich wurde das Gemälde einige Jahrzehnte nach Mozarts Tod angefertigt. Als Vorlage diente ihr das Werk von Johann Nepomuk della Croce von dem es heißt, dass es es Mozart nur recht schlecht getroffen hat. Eine schlechte Kopie von einem unbefriedigendem Abbild also ? Aber ich schweife ab.  

Eigentlich geht es um Kunst und deren kommerziellen Einsatz in Werbekampagnen. Es hat sich schon in den Werbeagenturen herumgesprochen was die Regelschutzfrist beim Urheberrecht bedeutet. Falls nicht, dämmert es sicher, wenn ich erwähne, dass das Urheberrecht 70 Jahre ( plus das restliche Kalenderjahr) nach dem Tod des Künstlers gilt. Naja, zumindest in der EU und der Schweiz. In Mexiko wartet man da schon bis zu 100 Jahre.
Viva la Copyright!

Diese Regelschutzfrist ist wohl auch der Grund warum wir vorrangig bei alten Gemälden verwunderte eMails erhalten wie : " Warum kostet das was ? Der Maler ist ja schon 200 Jahre tot " . Die Antwort ist eigentlich recht simpel. Man zahlt für den Fotografen der die Möglichkeit hatte, das Gemälde zu fotografieren. Denn das ist auf dem legalen Weg meist garnicht so einfach.  In fast allen Galerien und Museen ist das Fotografieren der ausgestellten Objekte untersagt. Der Grund für diese Verbote ist oft der konservatorische Schutz der Werke und betreffen vor Allem das Fotografieren mit Blitz. In den meisten Fällen sind es sogar die Leihgeber der Werke selbst, die beim Verleih an den Aussteller ein Fotografieverbot aussprechen. Daher nützen viele Museen aus dem eigenen "Hausrecht" die Möglichkeit das Fotografieren komplett zu untersagen oder nur für private Zwecke zu erlauben.  Nicht selten gibt es ohnehin eigene Museumsfotografen, die sich neben Events auch auf die dokumentarische Fotografie der Werke spezialisiert haben. ( siehe "A Day in the Life - Museum Photographer" https://youtu.be/C5fvRaz-wuM )

Und da kommen wir ins Spiel.

Bei unseren Kooperationen mit Archiven, Sammlungen und Kollektionen, ist es vor Allem wichtig zu wissen, wer die Künstler sind und dass die Informationen zu ihrem Ableben auch verlässlich dokumentiert sind. Klingt makaber, ist es auch ein wenig. Diese Kooperationen mit etablierten Archiven ermöglichen uns den Zugriff auf fantastische Bildwelten und berühmte Kollektionen wie Christie's, der British Library oder das Bildarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek.

Was ich damit eigentlich sagen will : Wir recherchieren und lizenzieren auch Kunstwerke, die hoffentlich für preisgekrönte Kampagnen sorgen.      

Dein Artbuyer
Martin Benik